AFA-Algen

Im Folgenden wird auszugsweise die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel u. Medizinprodukte (BfArM) sowie des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz u. Veterinärmedizin (BgVV) abgedruckt:

Beide Institute warnen: 

Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen! 

Verstärkt werden in letzter Zeit in Presse, Funk, Fernsehen, Publikationen und im Internet bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln aus AFA-Algen heilende Wirkungen zugeschrieben. Es wird behauptet, dass diese Produkte vor verschiedenen Virusinfektionen wie Herpes, Grippe, Windpocken, Mumps und sogar vor Krebserkrankungen schützen könnten. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Aufmerksamkeitsstörungen, schlechtem Gedächtnis oder Schlafstörungen sollen die Algenprodukte ebenfalls helfen. Sie sollen die Leistungsfähigkeit des Gedächtnisses und der Hirnfunktion erheblich steigern. 

Besondere Sorge bereitet die wiederholt in den Medien und Buchpublikationen verbreitete Aussage, dass AFA-Algenprodukte eine "sinnvolle und natürliche Alternative" zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie bei bestimmten neurologischen Störungen wie dem Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) bei Kindern oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer darstellten.

Das BgVV und das BfArM warnen, dass es für derartige medizinische Wirkungen solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen AFA-Algen-Produkte keinerlei wissenschaftliche Belege gibt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vor. Es besteht die Gefahr, dass auf Grund der Fehlinformation Eltern eine notwendige ärztliche Behandlung ihrer Kinder abbrechen und sich das Leiden verschlimmert, wenn ersatzweise AFA-Algenprodukte gegeben werden. 

Die Institute weisen weiter darauf hin, dass Produkte, denen werblich eine heilende Wirkung zugeschrieben wird, als Arzneimittel anzusehen sind und deshalb der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, beziehungsweise der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA bedürfen. Liegt eine solche Zulassung nicht vor, sind die Produkte nicht verkehrsfähig.

In den USA wurden der Verkauf und Vertrieb von Blaualgen-Produkten, die mit therapeutischen Behauptungen beworben werden, untersagt. Bei den sogenannten AFA-Algen, volkstümlich auch als blaue oder blaugrüne Uralgen bezeichnet, handelt es sich um Cyanobakterien (Aphanizomenon flos-aquae). Von diesen Organismen ist bekannt, dass bestimmte Stämme Gifte bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. 

Außerdem können sie mit anderen Cyanobakterien verunreinigt sein, die leberschädigende Gifte (Microcystine) erzeugen. Untersuchungen in den USA haben gezeigt, dass getrocknete AFA-Algen je nach Zeitpunkt der Ernte erhebliche Mengen solcher Microcystine enthalten können. Auch Nahrungsergänzungsmittel, die aus AFA-Algen hergestellt wurden, können deshalb mit Microcystinen belastet sein. Laut einer amerikanischen Studie war der Gehalt in über 70% der untersuchten Proben so hoch, dass die täglich tolerierbare Aufnahmemenge bei einer empfohlenen täglichen Verzehrsmenge von 2 Gramm Algen zum Teil erheblich überschritten wurde.

 Da Nahrungsergänzungsmittel täglich über einen längeren Zeitraum konsumiert werden, ist bei einer chronischen Belastung des Organismus mit derart großen Microcystin-Mengen eine Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen.

Das BgVV rät deshalb, dass Kinder AFA-Algenprodukte grundsätzlich nicht verzehren sollten. Erwachsenen wird eine Einschränkung des Konsums von AFA-Algenprodukten empfohlen. 

Ein Nutzen durch den Verzehr AFA-Algen-haltiger Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht belegt.                                                                   

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, 142.Jahrgang, 28.03.2002, Nr. 13